Osnabrücker Schlafjournal
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Qualitätsstandards
Sicherung des Standards in der ambulanten teilstationären Schlafmedizin
Die modernen und anerkannten Gesichtspunkte der ambulanten Schlafmedizin sind an Kriterien gebunden, um die es in letzter Zeit häufig zu Kontroversen kommt: wer muß stationär diagnostiziert werden, wer kann ambulant diagnostiziert und behandelt werden? Wer legt den Standard fest?
Zum Standard der Schlaflabore
Voraussetzungen zur Festlegung der Richtlinien zur Durchführung ambulanter Schlafmedizin sind:
- Die persönliche Fachausbildung des Arztes und eine Zulassung für diese Tätigkeit (z.B. nach den NUB Richtlinien usw.)
- Entsprechen die Tätigkeiten des Arztes und des Personals den international anerkannten Richtlinien der Fachgesellschaften.
- Sind die Gebote der Wirtschaftlichkeit eingehalten, die durch andere medizinische Möglichkeiten der Diagnostik und Therapie in der Medizin bereits gegeben sind?
Werden die angeführten Punkte erfüllt, steht einer Durchführung der ambulanten Schlafmedizin nichts mehr im Wege. Im Gegenteil: der Standard ist definiert und eine optimale Betreuung im Rahmen einer Nachsorge kann nur ambulant erfolgen.
So wird auch im Ambulanten Schlafzentrum Osnabrück (wie bei anderen, den AFAS Richtlinien entsprechenden Einrichtungen) darauf geachtet und garantiert, daß z.B. eine CPAP Einstellung und Kontrolle mit Nachsorge, die bei vielen Schlaflaboren im klinischen Bereich nicht gegeben ist, für die Patienten eingehalten wird. Patientenzirkel werden sogar mit Entrichtung einer Gebühr gerne von den Patienten genutzt. Übrigens gilt auch hier: Entlastung der Abrechenbarkeit von Ziffern, denn die Kassen freuen sich zurecht über diese Art der Nachsorge.
Spezielle Patientenrisikogruppen gehören selbstverständlich zur Diagnostik in die Klinik. Allerdings handelt es sich naturgemäß um eine kleine Gruppe von Patienten. Doch auch hier zeigten sich bisher Engpässe: die Struktur einer Klinik ist mit einer Nachsorge überfordert; es wäre auch gar nicht ihre Aufgabe. Es spricht also alles für die ambulante Durchführung schlafmedizinischer Fragestellungen, da nur hier eine intensive, jederzeit abrufbare und spezifische Betreuung der betreffenden Personengruppe unter Einbezug mehrerer Facharztgruppen möglich ist.
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